Grundsätzlich wird zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterschieden. Darüberhinaus finden noch die Gebäudearten Berücksichtigung:
Wohngebäude
Bedarfsausweis
Auf der Grundlage der Planungsdaten und des ingenieursmäßig berechneten Energiebedarfs wird bei Neubauten der Energieausweis erstellt.
Bei bestehenden Gebäuden dienen die ermittelten Gebäudedaten als Grundlage für den Energieausweis. Der Bedarfsausweis bietet eine Übersicht, wobei Modernisierungsempfehlungen direkt bewertet werden können. Anhand einmal erhobener Daten kann der Bauherr jederzeit die Wirtschaftlichkeit von Verbesserungsmaßnahmen in ernergetischer Hinsicht nachprüfen.
Verbrauchsausweis
Für bestehende Gebäude kann ein Energieausweis auf der Grundlage des errechneten Energieverbrauchs ausgestellt werden. Der Verbrauchsausweis kann relativ schnell ohne großen Kostenaufwand erstellt werden, hat aber nur eine geringe Aussagekraft und kann keine Grundlage für energetische Modernisierungsmaßnahmen sein.
Die Berechnungsvorschriften für beide Verfahren werden in der Energieeinsparverordnung geregelt.
Nichtwohngebäude
Der für den Energieausweis bilanzierte Primärenergiebedarf bei Neubauten umfasst hier zusätzlich zum Bedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung auch die Werte für Kühlung und Beleuchtung. Bei Bedarfsausweisen gilt die umfassende DIN 15899.
Auch für Nichtwohngebäude kann alternativ ein verbrauchsabhängiger Energieausweis ausgestellt werden.


