Am 04.01.2003 ist die EU-Gebäuderichtlinie in Kraft getreten, die vorschreibt, dass ab dem 04.01.2006 bei allen Immobilienverkäufen und Neuvermietungen ein Energieausweis vorgelegt werden muss, aus dem der absehbare Energieverbrauch des Gebäudes bzw. der Wohnung hervorgeht.