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Energieausweis

Was ist der Energieausweis?

Energieausweismuster

Basis ist die EU-Gebäuderichtlinie, nach der alle Mitgliedsstaaten Energieausweise einführen müssen.
Die Energieeinsparverordnung 2007(EnEV2007) regelt die schrittweise Einführung der Energieausweise für alle bestehenen Gebäude. Der Ausweis dokumentiert den energetischen Zustand von Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und die Art der eingesetzten Energieträger. Die Analyse dieser Werte mündet in die Angabe des Primarenergie- und des Endenergiebedarfs, so dass Gebäude energetisch vergleichbar werden.
Neben den wesentlichen Gebäudedaten und den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes enthält der Energieausweis auch Modernisierungsempfehlungen.

Wenn Gebäude oder Gebäudeteile neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet werden, ist dem Interessenten ein Energieausweis vorzulegen.

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Wie bekomme ich den Energieausweis?

Skala Energieausweis
Hausbesitzer erhalten den Energieausweis, indem Sie einen zugelassenen Energieausweisaussteller mit der Erstellung beauftragen. Die Kosten sind in der Energieeinsparverordnung nicht geregelt. Sie richten sich nach dem erforderlichen Aufwand zur Ermittlung der Gebäudedaten und sind zwischen dem Auftraggeber und Energieausweisaussteller zu vereinbaren.

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Energieausweis Varianten

Grundsätzlich wird zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterschieden. Darüberhinaus finden noch die Gebäudearten Berücksichtigung:

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Energieausweis - Gesetzlicher Hintergrund

Am 04.01.2003 ist die EU-Gebäuderichtlinie in Kraft getreten, die vorschreibt, dass ab dem 04.01.2006 bei allen Immobilienverkäufen und Neuvermietungen ein Energieausweis vorgelegt werden muss, aus dem der absehbare Energieverbrauch des Gebäudes bzw. der Wohnung hervorgeht.

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Energieeinsparverordnung 2009

Die novellierte Energieeinsparungsverordnung 2009 (EnEV 2009) tratt zum 1. 0ktober 2009 in Kraft. Mit der EnEV 2009 definiert die Bundesregierung die Beiträge, die Wohngebäude zum Klimaschutz leisten müssen.

  • Die energetischen Anforderungen werden gegenüber der EnEV 2007 um bis zu 30 Prozent verschärft. Bis 2012 soll eine weitere Verschärfung um weitere 30 Prozent nachfolgen.
  • Bei Bestandsimmobilien und Neubauten sollen dann die Anforderungen an den Primärenergiebedarf im Mittel um rund 30 Prozent steigen.
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