Der Energieausweis sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt, da der Energiebedarf von Gebäuden unkompliziert verglichen werden kann, er informiert objektiv und zeigt Einsparpotenziale auf, er dokumentiert den Stand der Technik Ihres Eigentums, dient als wichtiges Marketinginstrument und ist aktiver Beitrag zum Umweltschutz.
Die verschiedenen Varianten der Energieausweise:
Für Neubauten sowie bei umfassenden Modernisierungen, An- oder Ausbauten müssen Energieausweise auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfs ausgestellt werden.
Für Gebäude, die vor 1977 fertig gestellt wurden und weniger als 5 Wohn-einheiten haben, ist ebenfalls ein Bedarfsausweis erforderlich. Ausnahmen gelten für sanierte Gebäude, die dem energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen oder besser.
Für diese Gebäude und alle anderen bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäude können Energieausweise auch auf der Grundlage des errechneten Energieverbrauchs erstellt werden.
Empfohlen wird in den meisten Fällen auch hier ein Bedarfsausweis weil die Aussagekraft größer ist.
Für welche Gebäude muss der Energiepass ausgestellt werden?
Der Energieausweis muss für alle Wohn- und Nichtwohngebäude ausgestellt werden. Für kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche und für denkmalgeschützte Gebäude müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.



